Wichtige Informationen für deutsche Teilnehmer von Stichting Volkswagen Car Claim |
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Sehr geehrte Damen und Herren, durch den Kauf Ihres Dieselfahrzeugs mit dem Motortyp EA 189 sind Sie vom „Abgasskandal“ betroffen. Zur Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche haben Sie sich bei der „Stichting Volkswagen Car Claim“ angemeldet. Wir hatten Sie mit unserem Newsletter Ende Oktober 2018 über die Möglichkeit der Teilnahme an der Musterfeststellungsklage informiert. Wenn Sie sich für die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage entschieden und sich nicht zwischenzeitlich hiervon abgemeldet hatten, ist die aktuelle Entwicklung in der Musterfeststellungsklage von entscheidender Bedeutung. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Volkswagen AG (Volkswagen) haben sich auf eine Beendigung der Musterfeststellungklage durch einen Vergleich geeinigt. Es steht ein Betrag in Höhe von 830 Millionen Euro zur Verfügung. Kürzlich haben Sie, falls es für Sie zutrifft, eine E-Mail von Volkswagen, bezüglich der Vergleichs-Plattform, anlässlich der Einigung des vzbv und Volkswagens, zur Beendigung des Musterfeststellungsverfahren im Rahmen eines Vergleichs, erhalten. Heute können Sie auf der Vergleichs-Plattform das für Sie gültige Vergleichsangebot von Volkswagen erfahren. Das Vergleichsangebot beinhaltet 190 € je Verbraucher, für die anwaltliche Beratung, und einen entschädigenden Betrag zwischen 1.350 € und 6.257 €, unter bestimmten Voraussetzungen, die Sie in unserem letzten Newsletter nachlesen können. Nach sorgfältiger Prüfung der Möglichkeiten für deutsche Teilnehmer, empfehlen wir, die Stichting Volkswagen Car Claim, Ihnen, nicht vorschnell den Vergleich zu akzeptieren. Wir sind der Meinung, dass die Einigung eindeutig zum Nachteil einer großen Mehrheit der Verbraucher ist. Daher haben wir nun verschiedene Initiativen für deutsche Teilnehmer betrachtet und abgewogen, woraufhin wir zu dem Schluss gekommen sind, dass die Initiative von Profin die Interessen der Verbraucher bestmöglich wahrt. Das Anliegen liegt beim Verbraucher, der das Beste daraus machen sollte und wir sind der Meinung, dass das Angebot von Profin dies bietet. Die Stichting Volkswagen Car Claim und Profin legen Ihnen ans Herz, Ihre Ansprüche nicht leichtfertig aufzugeben, sondern sich den Schadensersatz zu sichern, der Ihnen zusteht.Wie schon erwähnt, bietet Volkswagen jetzt einen Vergleich an. Dass dieser jedoch nur bis zum 20. April 2020 angenommen werden kann, scheint uns kein Zufall. Nimmt ein Verbraucher das Vergleichsangebot von VW zwischen dem 20. März und dem 20. April 2020 an, dann endet die Widerrufsfrist am 4. Mai 2020. Einen Tag nach Ablauf der Widerrufsfrist, am 5. Mai 2020, wird der Bundesgerichtshof (BGH) darüber entscheiden, ob und in welcher Höhe geschädigten Verbrauchern Schadensersatzansprüche gegen VW zustehen. Nach Einschätzung unabhängiger Rechtsexperten wird das Urteil voraussichtlich zugunsten der Verbraucher ausfallen. Konkret kann für Sie Folgendes dabei herauskommen:
Der Unterschied zwischen der Vergleichszahlung, die Ihnen VW jetzt anbietet, und dem Anspruch, der Ihnen nach einem verbraucherfreundlichen Urteil des BGH möglicherweise zusteht, kann mehrere zehntausend Euro ausmachen. Daher bietet Profin Ihnen nun Folgendes an:
Zum Vergleich, VW übernimmt die Beratungsgebühren für Ihren Anwalt in Höhe von 190 €. Jedoch nur dann, wenn Sie das VW Vergleichsangebot annehmen. Wenn Sie sich gegen das Vergleichsangebot von VW entscheiden, dann würden Sie, wenn es nach VW geht, auf Ihren Anwaltskosten sitzen bleiben. Wir empfehlen Ihnen, das Angebot von Profin zu prüfen, bevor Sie das Angebot von Volkswagen annehmen. Zusätzlich zur Sofortentschädigung bietet Profin Ihnen kostenlos die Beratung durch renommierte Fachanwälte an, die unter anderem auch die Verbraucherzentrale in der Musterfeststellungsklage vertreten haben. Nur im Erfolgsfall erhebt Profin eine Gebühr von 10% - 30% der erstrittenen Schadensersatzzahlungen. Für Sie entstehen also keine Kosten und keine Risiken, wenn Sie sich für eine Sofortentschädigung mit Prozessfinanzierung von Profin entscheiden. Sollte das Angebot von Profin für Sie unverhofft doch nicht gelten, dann haben Sie immer noch die Möglichkeit das Angebot von Volkswagen anzunehmen. Wir empfehlen Ihnen dann auch schnellstmöglich über untenstehenden Link ein Angebot der Profin einzuholen. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen behilflich sein konnten und danken Ihnen für Ihr Interesse. Wenn Sie an dem Angebot von Profin interessiert sind, melden Sie sich über diesen Link an. Sollten Sie Fragen haben, senden Sie bitte eine E-Mail an: info@stichtingvolkswagencarclaim.com oder melden Sie sich telefonisch unter: 0800 0008652. Stichting Volkswagen Car Claim
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